Die Zuverdienstgrenze für KSK-Mitglieder aus nicht-künstlerischer selbstständiger Tätigkeit soll ab dem 1. Januar 2023 wieder gesenkt werden, und zwar auf 520 Euro monatlich. Dafür soll aber bei Überschreiten der Grenze der Krankenversicherungsschutz über die KSK erhalten bleiben, wenn die künstlerische Tätigkeit überwiegt – Kriterium dafür soll allerdings allein das Einkommen sein, nicht der Zeitaufwand. Das kritisiert der BBK!
Bei einem Zuverdienst aus abhängiger Beschäftigung wird die Haupttätigkeit nach Einkommen und Zeitaufwand bestimmt. Das ist auch gut so. Denn die Professionalität künstlerischer Tätigkeit lässt sich nicht ausschließlich monetär definieren. Hinsichtlich der Höhe knüpft die Neuregelung wieder an die geringfügige Beschäftigung an, die zuvor bei 450 Euro monatlich lag, nun auf 520 Euro monatlich angehoben wurde. Die pandemie-bedingte temporäre Regelung, wonach bis zu 1.300 Euro monatlich selbstständige hinzuverdient werden durfte, findet nun leider doch zum 31. Dezember 2022 ein Ende – was angesichts der noch nicht beendeten Pandemiefolgen und der rasant steigenden Energiekosten erneut eine existentielle Belastungsprobe für viele Künstler:innen bedeutet.