Info-Veranstaltung online zum ThemaÂ
Versicherung bei der KSK trotz (Neben-) Job?
Wenn der Verdienst aus der selbständigen künstlerischen/publizistischen Tätigkeit allein nicht ausreicht, um damit den Lebensunterhalt zu bestreiten, wird es vielfach erforderlich sein, einen Nebenjob oder eine nicht künstlerische selbständige Nebentätigkeit auszuüben.
Für den Sozialversicherungsschutz ergeben sich aus solchen nebenberuflichen Aktivitäten je nach Umfang und rechtlicher Einordnung unterschiedliche Konsequenzen.
Die verschiedenen Fallgestaltungen wird Herr Andreas Kießling von der Künstlersozialkasse darstellen. Er wird auch für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Wann: Mo, 4. November  2024, 16–18 Uhr via Zoom.
Anmeldung + Teilnahme: Wir bitten um verbindliche Anmeldung unter kontakt@bbk-landesverband-nrw.de. DANKE! Der Zoom-Link wird Ihnen kurz vor der Veranstaltung zugesendet.
Information: Zur Vorab-Information finden Sie das Informationsblatt der KSK zum Thema „Versicherung bei der KSK trotz (Neben-) Job“