Zur Förderung junger Künstlerinnen und Künstler vergibt die Stadt Köln auch in diesem Jahr je ein Förderstipendium in den Sparten Bildende Kunst (Friedrich-Vordemberge-Stipendium), Medienkunst (Chargesheimer-Stipendium), Literatur (Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium) und Musik (Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium für Komponistinnen und Komponisten im Bereich der zeitgenössischen Musik).
Zur Teilnahme am Auswahlverfahren sind Künstlerinnen und Künstler berechtigt, die im Verleihungsjahr nicht älter als 35 Jahre sind. Außerdem ist Voraussetzung, dass die Bewerber in Nordrhein-Westfalen leben; es wird erwartet, dass der Preisträger/die Preisträgerin, die nicht aus Köln kommen, während der Dauer der Förderung den Lebensmittelpunkt in Köln hat. Dafür steht für einen Zeitraum von drei Monaten das städtische Gastatelier zur Verfügung. Die Stipendien sind mit jeweils 12.000 € dotiert. Zusätzlich können die Stipendiatinnen und Stipendiaten ihre künstlerische Arbeit der Öffentlichkeit präsentieren. Für die Präsentationen kooperiert die Stadt mit Institutionen wie dem Stadtgarten, der artothek, der Kunst-Station Sankt Peter und dem Literaturhaus Köln. Das aus privaten Mitteln bereitgestellte Horst und Gretl Will-Stipendium für Jazz/Improvisierte Musik wird ebenfalls ausgeschrieben. Die Altersgrenze liegt hier bei 30 Jahren; bewerben können sich Musikerinnen und Musiker aus Nordrhein-Westfalen.
Seit den 70er Jahren vergibt die Stadt Köln Förderstipendien für junge Künstlerinnen und Künstler. Die Förderstipendien sollen die finanziellen Rahmenbedingungen der jungen Künstlerinnen und Künstler verbessern und ermöglichen, dass die kreative künstlerische Tätigkeit im Mittelpunkt stehen kann. Die Auswahl erfolgt in den einzelnen Sparten durch eine Fachjury sowie aus Vertretern aus Politik und Verwaltung.
Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen rund um das Verfahren stehen im Internet unter (http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/foerderstipendien-fuer-junge-kunst) zur Verfügung.