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Die Zuverdienstgrenze für KSK-Mitglieder aus nicht-künstlerischer selbstständiger Tätigkeit soll ab dem 1. Januar 2023 wieder gesenkt werden, und zwar auf 520 Euro monatlich. Dafür soll aber bei Überschreiten der Grenze der Krankenversicherungsschutz über die KSK erhalten bleiben, wenn die künstlerische Tätigkeit überwiegt – Kriterium dafür soll allerdings allein das Einkommen sein, nicht der Zeitaufwand. Das […]